Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Sacheinlagen können gutgläubig erworben werden

Auch bei Sacheinlagen, die zur Gründung einer GmbH erfolgen, besteht die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs nach den Vorschriften des BGB.

Für die Gründung einer GmbH muss das Stammkapital durch Einlagen der Gesellschafter gebildet werden. Die Einlagen können sowohl durch Geldmittel als auch in der Einbringung von Sachmitteln erbracht werden. Falls nun eine Sache als Einlage erbracht wird, kann ein gutgläubiger Erwerb durch die Vor-GmbH erfolgen. Die Vor-GmbH besteht während der Gründungsphase einer GmbH bis zur Eintragung ins Handelsregister.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist somit auch die Einbringung von Sachen möglich, die dem Einlegenden selbst nicht mehr gehören. Wird, wie im zugrunde liegenden Fall, Inventar als Sacheinlage eingebracht, das der Einlegende bereits zur Sicherheit übereignet hat, kann die GmbH dennoch Eigentum daran erwerben. Hinsichtlich der Gutgläubigkeit kommt es auf den für die Vor-GmbH handelnden Geschäftsführer und den Mitgründer, nicht hingegen auf die Gutgläubigkeit des Sacheinlegers an.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12