
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Eine Einlagenrückgewähr an GmbH-Gesellschafter ist nach dem GmbH-Gesetz (GmbHG) grundsätzlich unzulässig. Erfolgt eine solche Auszahlung dennoch, kann sie durch die GmbH zurückgefordert werden. Voraussetzung dafür ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden allerdings, dass der Gesellschafter an der Beschlussfassung beteiligt gewesen ist.
Der erkennende Senat wies daher eine Leistungsklage seitens einer GmbH gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter ab, der eine unangemessen hohe Abfindung erhalten haben soll. Die Rückforderung, so die Richter, sei nur dann möglich, wenn gerade aufgrund der Gesellschafterstellung der Mittelzufluss erfolgt sei. Weil der Gesellschafter aber an der Beschlussfassung nicht beteiligt war, ist das nicht der Fall. Insoweit bestehe die Vermutung, die Abfindung sei nicht unangemessen hoch ausgefallen.