
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Zur ordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrages eines GmbH-Geschäftsführers bedarf es keiner gesonderten Begründung. Es genügt, dass die Gesellschafterversammlung keine weitere Geschäftsführung durch den betroffenen Geschäftsführer wünscht. Der Bundesgerichtshof verwarf daher das Urteil der Vorinstanzen, die eine unbegründete Kündigung als sittenwidrig ansahen. Es sei, so die Bundesrichter, Ausdruck des besonderen Vertrauens- und Vertragsverhältnisses zwischen dem Geschäftsführer und den Gesellschaftern, dass eine solche Kündigung ihre Rechtfertigung "in sich trägt". Soweit die formellen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Kündigung daher nicht angegriffen werden.