
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter musste die Kapitalertragsteuer bisher immer bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt werden. Das ändert sich ab 2005: Nun entsteht die Kapitalertragsteuer zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kapitalerträge dem Gesellschafter zufließen. Die Kapitalertragsteuer muss also jetzt am gleichen Tag ans Finanzamt gezahlt werden, an dem der Gewinnanteil an den Gesellschafter fließt. Das bedeutet auch, dass die Gesellschafterversammlung zukünftig nicht nur die Höhe, sondern unbedingt auch den Tag der Gewinnausschüttung beschließen sollte. Geschieht das nicht, gilt als Tag des Zuflusses der Tag nach der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.