Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kostenübernahme für Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers

Die Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Wenn Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer großen Geburtstagsfeier einladen, die schließlich von der GmbH bezahlt wird, dann sind die entsprechenden Aufwendungen eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Bei Kosten, die für die Bewirtung von Gästen entstehen, kommt es zunächst einmal darauf an, worin der Anlass der Veranstaltung besteht. War ein Geburtstag der Anlass, geht die Finanzverwaltung grundsätzlich davon aus, dass die Kosten dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Dabei spielt es keine Rolle,

wie viele Gäste an der Feier teilgenommen haben, und

ob die Teilnehmer überwiegend Arbeitnehmer der GmbH bestanden oder ob sie überwiegend Ihrem privaten Umfeld zuzuordnen sind.

Da die Kostenübernahme durch die GmbH bei Ihnen Einkünfte aus Kapitalvermögen auslösen kann, Sie einerseits die Aufwendungen erspart haben, ohne andererseits Werbungskosten geltend machen zu können, handelt es sich gemäß der Rechtsprechung bei der Kostenübernahme um eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Aus der Sicht der Gesellschaft heißt das Folgendes: Bei den Ausgaben für die Geburtstagsfeier handelt es sich zunächst einmal um Betriebsausgaben, da grundsätzlich jeglicher Aufwand bei einer Kapitalgesellschaft - auch eine verdeckte Gewinnausschüttung - zu einer Betriebsausgabe führt. Diese darf allerdings das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern, sodass sie außerhalb der Bilanz dem Gewinn hinzuzurechnen ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-85 drtm-bns 2025-03-13