Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Spontane Zusatzvergütung muss schriftlich fixiert sein

Die Zahlung einer spontanen Zusatzvergütung für eine besondere Leistung muss vor der erbrachten Leistung schriftlich zugesagt worden sein.

Die Zahlung einer spontanen Zusatzvergütung (Sonderprämie für eine besondere Leistung) an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer oder eine ihm nahestehende Person stellt nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss muss vor der Leistung gefasst worden sein. Nur so wird dem Erfordernis einer klaren, eindeutigen und vorherigen Abmachung zwischen Gesellschaft und beherrschendem Gesellschafter genügt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-85 drtm-bns 2025-03-13