
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Verpachten Sie als Gesellschafter oder ein naher Angehöriger ein Grundstück an die GmbH, so ist hinsichtlich der Frage, ob die Pacht als Betriebsausgabe der GmbH gewertet wird, die Höhe der Pacht von Bedeutung. Nur angemessene Pachtzahlungen sind Betriebsausgaben - der übersteigende Betrag ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Mit anderen Worten: Auch hier muss das Pachtverhältnis einem Fremdvergleich standhalten.
Für die Überprüfung der Angemessenheit von Miet- und Pachtzinsen, die eine Gesellschaft an ihre Gesellschafter zahlt, gibt es keine festen Regeln. Der angemessene Betrag ist unter Würdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls zu ermitteln. Bei einer erstmaligen Verpachtung unter fremden Vertragspartnern würde jeder der Beteiligten eigene Renditeüberlegungen anstellen und daraus Maximal- bzw. Minimalforderungen ableiten. Es ist also ein marktwirtschaftlicher Preisbildungsprozess zu simulieren, um nach objektiven Maßstäben den angemessenen Pachtzins zu finden. Zur Ermittlung des angemessenen Pachtzinses ist auch der Pachtgegenstand der Nutzungsüberlassung maßgeblich zu berücksichtigen. Bei einer Unternehmenspacht steht der Unternehmensertragswert im Vordergrund.
Ist der Pachtzins nicht angemessen, sondern weicht nach oben ab, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Das ist dann der Fall, wenn eine Wertverschiebung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, ohne dass es sich um eine offene Gewinnausschüttung handelt. Gesellschaftsrechtlich veranlasst ist eine Wertverschiebung dann, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte.