Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kauf eines Grundstücks vom GmbH-Gesellschafter

Der Kauf eines Grundstücks von Gesellschaftern zu annähernd marktüblichen Konditionen kann nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Das Finanzgericht München musste sich mit einem Grundstück befassen, das eine GmbH von ihren Gesellschafter-Geschäftsführern gekauft hatte. Einige Jahre später musste die GmbH das Grundstück nämlich wieder deutlich billiger verkaufen, was den Betriebsprüfer auf die Idee brachte, eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen. Nachdem mehrere Gutachten den ursprünglichen Kaufpreis für angemessen hielten, urteilte das Finanzgericht entsprechend: Sofern die Konditionen annähernd marktüblich sind und der Preis auch einem Nichtgesellschafter gezahlt worden wäre, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor - zumal es bei Immobiliengeschäften immer eine gewisse Bandbreite bei den Kaufpreisen gibt. Aus dem Preis eines späteren Verkaufs an einen Nichtgesellschafter darf das Finanzamt jedenfalls keine Rückschlüsse ziehen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-85 drtm-bns 2025-03-13