
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ausnahmsweise keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn Arbeitnehmer in vergleichbarer Position ebenfalls derartige Zuschläge erhalten. Weitere Voraussetzung ist, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer keine erfolgsabhängige Vergütung, zum Beispiel eine Gewinntantieme, erhält. Schließlich ist es erforderlich, dass der Geschäftsführer seine Tätigkeit klar belegen kann. Selbst wenn der betriebsinterne Fremdvergleich zugunsten des Unternehmens ausgefallen ist, führt das Finanzamt noch eine Üblichkeitsprüfung durch, da bei Geschäftsführern häufig keine Zuschläge zum Arbeitslohn gezahlt werden, Mehrarbeit ist durch die Höhe des Gehalts abgegolten. Die Zahlung von Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer stellt daher ein hohes steuerliches Risiko dar.