Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Lohnsteuerhaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer haftet auch dann für die Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt, wenn er Löhne und Gehälter aus dem eigenen Vermögen zahlt.

Zu den Pflichten des Gesellschafter-Geschäftsführers gehört es, dass er dafür sorgt, dass bei jeder Lohnzahlung der GmbH die gesetzlich festgelegte Lohnsteuer einbehalten und innerhalb bestimmter Fristen an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn Sie Zahlungen auf die von der GmbH geschuldeten Löhne aus Ihrem eigenen Vermögen erbringen, ohne unmittelbare Berührung der Vermögenssphäre der Gesellschaft und ohne dieser gegenüber dazu verpflichtet zu sein. In diesem Fall handeln Sie nämlich in Vertretung der Gesellschaft.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12