
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Inzwischen haben sich die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu dem Urteil des Bundessozialgerichts geäußert, das bei Gesellschafter-Geschäftsführern für viel Verunsicherung gesorgt hatte. Einhellig ist man zu der Entscheidung gelangt, das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Gesellschafter-Geschäftsführer, die bisher nicht versicherungspflichtig waren, müssen also weder mit Beitragsnachzahlungen noch mit einer künftigen Versicherungspflicht rechnen.
Selbstständig tätige Personen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Hiervon erfasst wird auch eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft (Gesellschafter-Geschäftsführer).
Nach Auffassung der Rentenversicherungsträger ist es ausreichend, wenn die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht des Gesellschafters von der Gesellschaft erfüllt werden. Es ist somit maßgebend, wie viele versicherungspflichtige Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt sind und für wie viele Auftraggeber die Gesellschaft tätig ist. Das Gesetz soll jetzt so geändert werden, dass es dieser Auffassung der Rentenversicherungsträger entspricht.