Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens gilt auch für Besitzunternehmen

Nach einer Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs gilt die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auch für das Besitzpersonenunternehmen.

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur Steuerbefreiung bei der Betriebsaufspaltung aufgegeben und entschieden, dass die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer sich auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzpersonenunternehmens erstreckt. Er begründet dies damit, dass dieselben Personen sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen beherrschen und damit einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen entfalten. Die Personalunion nutzt zwei rechtlich selbstständige, aber sachlich verflochtene Unternehmen und koordiniert die beiden Vermögen und deren Ertragskraft, um die Verwirklichung eines einheitlichen Zwecks zu erreichen. Eine isolierte Betrachtung der Unternehmen ist daher nicht möglich.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12