Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Nachträgliche Erhöhung einer Pensionszusage

Die Erdienensfrist von 10 Jahren für eine Pensionszusage gilt auch für eine nachträgliche Erhöhung einer bereits erteilten Zusage.

Der Bundesfinanzhof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sich eine Pensionszusage nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegt. Dieses Prinzip hat der Bundesfinanzhof nun dahingehend ergänzt, dass dies nicht nur für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft gilt, sondern auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12