Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Einbringung von Mitunternehmeranteilen in GmbH zu Buchwerten

Sofern alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen, lässt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen die Einbringung eines Mitunternehmeranteils auch zu Buchwerten zu.

Nützlich für eine Umstrukturierung in der Krise ist ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, das die Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine GmbH auch zu Buchwerten ermöglicht: Wird ein Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen Sacheinlage in eine GmbH eingebracht, so darf das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert oder einem höheren Wert angesetzt werden.

Die Einbringung eines Mitunternehmeranteils ist allerdings nur gegeben, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen. Dazu zählen auch die Wirtschaftgüter des Sonderbetriebsvermögens. Werden daher Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG bei der Übertragung der Mitunternehmeranteile zurückbehalten, erfolgt keine Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen. Die Finanzverwaltung hat allerdings beim Bundesfinanzhof Revision gegen dieses steuerzahlerfreundliche Urteil eingelegt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12