Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Ein-Mann-GmbH verhindert keine Scheinselbstständigkeit

Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann auch dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, wenn die Auftraggeber ihre Verträge nur mit der Gesellschaft abgeschlossen haben.

Eine Scheinselbstständigkeit kann auch dann vorliegen, wenn Auftraggeber ihre Verträge ausschließlich mit einer Kapitalgesellschaft abschließen und die Arbeiten dann vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer ausgeführt werden. Eine GmbH oder UG mit dem Zweck zu gründen, die Sozialversicherungspflicht zu vermeiden, hat also keinen Sinn. Das Bundessozialgericht hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass bei der Statusfeststellung des Geschäftsführers allein die jeweiligen konkreten tatsächlichen Umstände der Tätigkeit nach einer Gesamtabwägung über das Vorliegen von Beschäftigung entscheiden. Die Abgrenzung richtet sich nach den ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien und der praktischen Durchführung des Vertrages, nicht aber nach der von den Parteien gewählten Bezeichnung oder gewünschten Rechtsfolge.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12