
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die überhöhte Verzinsung des Darlehens eines Gesellschafters an die GmbH ohne einen rechtfertigenden Grund kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Mit diesem Argument hatte das Finanzamt jedoch beim Bundesfinanzhof keinen Erfolg, als es ein mit 8 % verzinstes Gesellschafterdarlehen mit einem für dieselbe Investition aufgenommenen Bankdarlehen vergleichen wollte, das nur mit 5 % verzinst wurde. Da das Gesellschafterdarlehen im Gegensatz zum Bankdarlehen nicht nur unbesichert war, sondern aufgrund der Regelungen des Insolvenzrechts im Fall einer Insolvenz auch nur nachrangig bedient werden darf, sah der Bundesfinanzhof einen Risikozuschlag für gerechtfertigt an. Außerdem hat das Gericht nochmals bestätigt, dass die Feststellungslast, dass der vereinbarte Zinssatz nicht fremdüblich ist, grundsätzlich beim Finanzamt liegt.