Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Werbungskostenabzug bei Haftung für Lohnsteuer auf eigenen Lohn

Muss ein Gesellschafter-Geschäftsführer für die Lohnsteuer auf seinen eigenen Arbeitslohn haften, dann sind die Zahlungen ans Finanzamt als Werbungskosten abziehbar.

Wenn das Finanzamt den Gesellschafter-Geschäftsführer für die Lohnsteuer auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers in Haftung nimmt, weil die GmbH insolvent ist, sind die Zahlungen auf diese Haftungsschuld als Werbungskosten abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Zahlungen klar der Erwerbssphäre zuzurechnen sind und damit dem Grund nach Werbungskosten sind. Auch das Abzugsverbot für Steuerzahlungen greift hier nicht, weil die Haftungsschuld des Geschäftsführers nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs selbst keine Einkommen- oder sonstige Personensteuer ist, auch wenn die Schuld aus einer solchen Steuer resultiert.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12