Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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GmbH-Anteil als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers

Die Beteiligung an einer GmbH kann notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers sein, wenn die GmbH die Tätigkeit oder den Absatz des Einzelunternehmens direkt oder indirekt fördert.

Ist ein Einzelunternehmer auch an einer GmbH beteiligt, kann die Frage, ob die Beteiligung zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehört, weitreichende steuerliche Folgen haben. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass die GmbH-Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Tätigkeit des Einzelunternehmens in derselben Branche entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Einzelunternehmens zu gewährleisten. In diesen Fällen wird der Gesellschaftsanteil also zwangsweise zum Betriebsvermögen. Bei einer Änderung der Sachlage kann daraus dann gewillkürtes Betriebsvermögen werden, aber eine Überführung in das Privatvermögen setzt in jedem Fall eine eindeutige Entnahmehandlung mit entsprechenden steuerlichen Folgen voraus.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12