Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Angemessenheit von Beraterhonoraren an Gesellschafter

Zu allgemein gehaltene Verträge zwischen GmbH und Gesellschaftern halten eventuell einem Fremdvergleich nicht stand, womit die gezahlten Vergütungen zu verdeckten Gewinnausschüttungen werden.

Vertragliche Vereinbarungen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern nimmt das Finanzamt regelmäßig genau unter die Lupe. Entsprechend solide sollten die Verträge abgefasst sein. Ein Beratungsvertrag zwischen GmbH und Gesellschafter, der bei einer sehr allgemein gehaltenen Leistungsbeschreibung nur den Stundensatz und Reisekosten regelt, aber keine Regelungen dazu enthält, ob, wie und wann die Leistungen erbracht werden, hält daher einem Fremdvergleich nicht stand. Der Bundesfinanzhof hat deshalb die gezahlten Beraterhonorare als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft. In welcher Höhe später tatsächlich Beraterhonorare gezahlt werden, hat für die steuerrechtliche Beurteilung dagegen keine Bedeutung, denn die Angemessenheit von Vergütungsvereinbarungen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beurteilen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12