Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Einlage eines Gesellschafters als nachträgliche Anschaffungskosten

Eine Einlage in die Kapitalrücklage der GmbH, die der Gesellschaft die Ablösung von Schulden ermöglicht und damit die Inanspruchnahme des Gesellschafters als Bürgen verhindert, zählt zu den nachträglichen Anschaffungskosten auf den Gesellschaftsanteil

Aufwendungen eines GmbH-Gesellschafters aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft für die GmbH führen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung an der Gesellschaft. Dass sich die GmbH in einer finanziellen Krise befindet, ändert an der steuerlichen Berücksichtigung der Aufwendungen nichts. Für den Bundesfinanzhof steht fest, dass die Einlage zur Vermeidung der Haftung als Bürge kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten ist, weil die Ausstattung einer GmbH mit Eigenkapital im Gesellschaftsrecht vorgesehen ist. Mit dieser Entscheidung führt der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen eines Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen nach der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts im Sinn der Betroffenen fort.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12