Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Sachspende als verdeckte Gewinnausschüttung

Spenden in besonderem Umfang an eine von den Gesellschaftern gegründete Stiftung können verdeckte Gewinnausschüttungen sein.

Grundsätzlich sind Spenden zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke zwar steuerlich abziehbar. Allerdings schließt die steuerliche Anerkennung als Spende nicht aus, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wie das Finanzgericht Köln entschieden hat. Sachspenden einer GmbH an eine von den Gesellschaftern errichtete gemeinnützige Stiftung können daher zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person führen. Die Stiftung ist in so einem Fall nach Überzeugung des Gerichts als den Gesellschaftern nahestehende Person anzusehen, auch wenn die Stiftung als verselbständigte Vermögensmasse nicht in einen gesellschaftlichen Verband mit der GmbH eingegliedert ist. Das Urteil bedeutet jedoch keineswegs, dass jede Spende einer GmbH an eine Stiftung der Gesellschafter problematisch wäre. Entscheidend ist der Umfang der Spendentätigkeit.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-27 wid-85 drtm-bns 2025-04-27