Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Schachtelstrafe entfällt bei fehlender inländischer Betriebsstätte

Die Schachtelstrafe beim Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch eine andere Kapitalgesellschaft setzt voraus, dass die verkaufende Gesellschaft eine inländische Betriebsstätte hat.

Verkauft eine ausländische Kapitalgesellschaft Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft, ist der erzielte Veräußerungsgewinn komplett steuerfrei. Im Regelfall würden zwar 5 % des Gewinns als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten und wären damit steuerpflichtig. Doch diese "Schachtelstrafe" entfällt, wenn die verkaufende Kapitalgesellschaft im Inland über keine Betriebsstätte und keinen ständigen Vertreter verfügt. In diesem Fall kann die Gesellschaft nämlich laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine inländischen Einkünfte erzielt haben, bei denen Betriebsausgaben anfallen könnten. Damit geht auch die Fiktion zusätzlicher Betriebsausgaben ins Leere.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12