
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ist normalerweise nicht gewerbesteuerpflichtig. Anders sieht es aus, wenn das Vermögen von einer GmbH verwaltet wird, denn Kapitalgesellschaften unterliegen immer der Gewerbesteuer. Welches Prinzip bei einer noch nicht im Handelsregister eingetragenen GmbH in Gründung Vorrang hat, hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden: Obwohl die eigentliche GmbH erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht, unterliegt bereits die Vorgesellschaft der Gewerbesteuer, vorausgesetzt, dass die Registereintragung tatsächlich vollzogen wird und die Vorgesellschaft eine nach außen in Erscheinung tretende geschäftliche Tätigkeit aufgenommen hat. Die Gewerbesteuerpflicht entsteht also, sobald die Tätigkeit der Vorgesellschaft über reine Vorbereitungshandlungen hinausgeht.