Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Beitragserstattung ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

Werden irrtümlich gezahlte Sozialversicherungsbeiträge erstattet, ist die Weiterleitung an die angestellte Ehefrau eines Gesellschafters keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn das Arbeitsverhältnis einem Fremdvergleich standhält.

Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an die angestellte Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers, für die irrtümlich Arbeitgeberanteile gezahlt wurden, ist keine Zuwendung, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zuzurechnen ist. Das gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde. Entscheidend für die Einordnung als Betriebsausgabe oder vGA ist die Fremdüblichkeit der Verträge.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12