Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuerfreie Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung

In den meisten Fällen führt die Zahlung von steuerfreien Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge an einen Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Die Zahlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen an einen Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn für die Zahlungen keine überzeugenden betrieblichen Gründe vorliegen, die die Vermutung für eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis entkräften. Diesen Grundsatz, den der Bundesfinanzhof schon vor mehr als zehn Jahren aufgestellt hat, hat das Finanzgericht Münster jetzt auf einen Importbetrieb angewandt. Nach Überzeugung des Gerichts rechtfertigen besondere Arbeitszeiten für den Einkauf der Waren in Asien die Zuschläge allein nicht, denn ein ordentlicher Kaufmann hätte dies bereits bei der Bemessung des Geschäftsführergehalts berücksichtigt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12