
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Kapitalgesellschaften müssen auf Gewinnausschüttungen den Kirchensteuerabzug vornehmen. Die dafür notwendigen Daten müssen die Gesellschaften jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen. Die vollständige Teilnahme setzt sowohl eine Registrierung als auch eine Zulassung durch das BZSt voraus. Gesellschaften, die die Abfrage nicht selbst vornehmen wollen, können beim BZSt ab sofort auch ohne vorherige Registrierung die Zuteilung einer Zulassungsnummer beantragen. Die Datenabfrage erfolgt dann ausschließlich über einen Dritten - zum Beispiel den Steuerberater. Unabhängig davon, für welchen Weg sich eine Gesellschaft entscheidet, bittet das BZSt um eine möglichst zügige Registrierung oder einen Zulassungsantrag, wenn dies bisher noch nicht erfolgt ist, damit die Zulassung noch rechtzeitig bis zum 1. September erteilt wird.