
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Nicht immer lässt sich eine Kapitalgesellschaft mit Gewinn auflösen. Die Gesellschafter müssen dann aufpassen, dass sie den Auflösungsverlust zum richtigen Zeitpunkt geltend machen. In der Regel entsteht der Verlust nämlich erst dann, wenn die Liquidation der GmbH abgeschlossen ist. Manchmal ist es dann aber schon zu spät, den Verlust noch steuerlich geltend zu machen, wie jetzt ein Gesellschafter beim Finanzgericht Köln feststellen musste. Das Finanzamt hatte sich nämlich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs berufen, nach dem ausnahmsweise ein früherer Zeitpunkt für die Verlustrealisierung anzunehmen sei, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist. Das Finanzgericht hat sich dem angeschlossen und bestätigt, dass der Verlust zwei Jahre früher hätte erklärt werden müssen.