
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das Finanzgericht Düsseldorf hält eine Einzelperson, die eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gründen will, mit einer Vorgründungsgesellschaft für vergleichbar. Der Gründer ist daher für Leistungen zur Vorbereitung und Errichtung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das gilt auch dann, wenn es später tatsächlich nicht zur Gründung der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kommen sollte, solange die Gründungsabsicht zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs objektiv bestanden hat. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, dass der Gründer zu keinem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze getätigt hat und auch bei Bezug der Leistung nicht selbst als Einzelunternehmer Umsätze ausführen wollte. Das Gericht sieht keinen sachlichen Grund, dem Gründer einer Ein-Mann-GmbH die umsatzsteuerliche Anerkennung zu verweigern, allerdings muss in der Revision nun der Bundesfinanzhof entscheiden.