
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Nach Ansicht des Finanzamts kann ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasstes Darlehen zu nicht fremdüblichen Konditionen gleich zwei Mal zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen. Wenn das Darlehen voraussichtlich nicht mehr zurückgezahlt werden kann und daher auf 0 Euro abgeschrieben wird, liegt darin eine vGA.
Doch in einem Fall, über den das Finanzgericht Münster entscheiden musste, wollte das Finanzamt auch die unerfüllte Zinsforderung als vGA ansetzen, denn schließlich bestünde das Darlehen zumindest auf dem Papier weiter, auch wenn es nicht mehr werthaltig sei. Doch das Gericht war anderer Meinung: Mit der Abschreibung und der damit verbundenen vGA sei die Darlehensforderung steuerlich dem außerbilanziellen gesellschaftlichen Bereich zugeordnet, und die Zinsen als Nebenleistung zum Darlehen teilen das Schicksal des Darlehens. Daher seien nach der Abschreibung keine Zinsforderungen mehr zu bilanzieren und somit könne auch keine vGA entstehen.