Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Verzicht auf Mehrstimmrecht

Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.

Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt keine Schenkung an die anderen Gesellschafter vor, auch wenn sich der Wert ihrer Anteile dadurch erhöht. Mit dieser Entscheidung gebietet der Bundesfinanzhof der Kreativität des Finanzamts Einhalt, das nach der Änderung des Gesellschaftervertrags einer GmbH eigentlich Schenkungsteuer festsetzen wollte. Eine Schenkung verlange eine Vermögensverschiebung, also eine Vermögensminderung beim Schenker und eine Vermögensmehrung beim Empfänger der Schenkung. Diese Voraussetzung sei hier aber nicht erfüllt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12