Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Dienstwagennutzung durch Geschäftsführer

Ist dem Gesellschafter-Geschäftsführer zumindest die Nutzung für gelegentliche Fahrten erlaubt, darf das Finanzamt davon ausgehen, dass auch eine Privatnutzung des Dienstwagens erfolgt ist.

Auch wenn der Bundesfinanzhof den Anscheinsbeweis für die private Nutzung eines Dienstwagens in seiner jüngeren Rechtsprechung deutlich abgeschwächt hat, können sich Betriebsprüfer trotzdem noch auf bestimmte Erfahrungssätze stützen. Das Finanzgericht Münster hat daher entschieden, dass die private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu versteuern ist, wenn feststeht, dass zumindest für gelegentliche Fahrten eine Nutzung erlaubt war.

Die Behauptung, der Dienstwagen sei tatsächlich nicht für Privatfahrten genutzt worden, genügt dann allein nicht mehr, um die Anwendung der 1 %-Regelung zu vermeiden. Auch den Einwand des Geschäftsführers, dass er privat das Fahrzeug seiner Frau oder das Motorrad seines Sohnes nutze, ließ das Gericht nicht gelten, weil diese Fahrzeuge nicht zu seiner freien Verfügung standen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12