Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG

Die Ansparrücklage ist zwar mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, trotzdem steht jetzt fest, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sein kann.

In Bezug auf die Ansparrücklage hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der alten Vorschrift sein kann und damit die besseren Bedingungen für eine Ansparrücklage in Anspruch nehmen durfte. Voraussetzung ist allerdings, dass an der Komplementär-GmbH nur natürliche Personen beteiligt sind, die die Voraussetzungen für Existenzgründer erfüllen. Damit werden nun alle Rechtsformen im Prinzip gleichgestellt, selbst wenn die Ansparrücklage mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt wurde.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12