Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Untergang des Verlustvortrags beim Mantelkauf

Ob der Untergang des Verlustvortrags beim Kauf von mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile verfassungsgemäß ist, muss derzeit das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Beim Mantelkauf gehen noch nicht ausgeglichene Verluste des Firmenmantels abhängig vom Anteil des übertragenen gezeichneten Kapitals teilweise oder sogar ganz verloren. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, lässt momentan das Finanzgericht Hamburg vom Bundesverfassungsgericht klären. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem anderen Fall mit Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts das Revisionsverfahren ausgesetzt. Zwar geht es in diesem Fall nicht um dieselbe Vorschrift, weil der Vorlagebeschluss des Finanzgerichts den Gesetzesteil betrifft, der den teilweisen Untergang des Verlustvortrags regelt, während im Verfahren, das dem Bundesfinanzhof vorliegt der vollständige Untergang des Verlustvortrags betroffen ist. Aber weil es in beiden Fällen um das objektive Nettoprinzip geht, will der Bundesfinanzhof erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12