Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Einsprüche zur Antragsveranlagung werden wieder bearbeitet

Abgesehen von wenigen Fällen bearbeiten die Finanzämter jetzt wieder Einsprüche zur Antragsveranlagung von Arbeitnehmern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.

Nachdem der Bundesfinanzhof die Verwaltungsauffassung bestätigt hat, dass bei der Antragsveranlagung von Arbeitnehmern keine Anlaufhemmung gilt, nehmen die Finanzämter die Bearbeitung der bisher ruhenden Einsprüche wieder auf. Eine Ausnahme gilt jedoch für Einsprüche zu Veranlagungszeiträumen vor 2005, wenn neben den Einkünften als Arbeitnehmer andere negative Einkünfte von mehr als 410 Euro erklärt wurden. Zu dieser Fallgestaltung ist nämlich ein neues Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, sodass entsprechende Einsprüche kraft Gesetzes ruhen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12