Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Ein Arbeitnehmer kann bei einem betrieblichen Kfz bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen als der Arbeitgeber bei der Versteuerung des Sachbezugs.

Als Arbeitnehmer können Sie der Berechnung der Werbungskosten eine größere Entfernung zugrunde legen als Ihr Arbeitgeber bei der Bewertung des Sachbezugs "Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte". Ihr Arbeitgeber hat bei Bewertung des Sachbezugs die kürzeste benutzbare Straßenverbindung anzuführen. Als Arbeitnehmer können Sie hingegen für den Werbungskostenabzug eine andere - auch längere - Verbindung zugrunde legen. Bedingung dafür ist allerdings, dass diese Verbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12