
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Haben Sie als Steuerpflichtiger keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, kann Ihnen kein grobes Verschulden zur Last gelegt werden. Mangelnde steuerrechtlichte Kenntnisse können den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht rechtfertigen, wenn Sie keine entsprechende Ausbildung erhalten haben. Grob schuldhaftes Verhalten liegt erst dann vor, wenn Sie eine im Steuerformular ausdrücklich gestellte Frage nicht beantworten.
Deshalb spricht auch nichts dagegen, einen bestandskräftigen Steuerbescheid zu Ihren Gunsten abzuändern, wenn zur Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener Tatsachen die Ausübung eines Wahlrechts durch Sie notwendig ist, das an keine Frist gebunden ist.