Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Höhere Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Ab dem 1.1.2001 erhöhen sich die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe.

Als gesetzliche Lohnabzüge werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach gesetzlich festgelegten Maßstäben berücksichtigt und vom Arbeitslohn abgezogen. In dem Maße, in dem sich infolge der Veränderung dieser Lohnabzüge Ihr Leistungsentgelt vermindert oder erhöht, vermindert oder erhöht sich auch Ihr Arbeitslosengeld.

Die im Jahr 2001 maßgeblichen Leistungsentgelte wurden im Dezember des vergangenen Jahres festgesetzt. Sie berücksichtigen vor allem den im Vergleich zum Vorjahr günstigeren Einkommensteuertarif und geringere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Daher sind die vom Jahresbeginn an geltenden Leistungsentgelte und damit die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe überwiegend höher als im Jahre 2000. Diese neuen, regelmäßig höheren Leistungsbeträge erhalten Sie nicht nur, wenn Ihr Anspruch im Jahr 2001 entsteht, sondern auch dann, wenn Ihr Anspruch aus einer Zeit vor dem 1.1.2001 resultiert.

 
[mmk]
 
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