Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber

Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer berufliche Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten.

Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer beruflich veranlasste Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten. Dabei ist es bedeutungslos, dass das Unternehmen Ihnen die verauslagten Beträge erst in einem späteren Jahr auszahlt.

Beispiel: Sie haben im Dezember 2000 beruflich veranlasste Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten) von 1.000 DM selbst getragen. Davon ersetzt Ihnen Ihr Betrieb im Februar 2001 nach den betrieblichen Reisekostenregelungen einen Teilbetrag von 800 DM zulässigerweise steuerfrei. Sie können damit nur noch den nicht ersetzten Teil der Aufwendungen in Höhe von 200 DM als Werbungskosten geltend machen.

Liegt zum Zeitpunkt der Reisekostenerstattung durch Ihren Arbeitgeber bereits ein bestandskräftiger Steuerbescheid für 2000 vor, in dem die Reisekosten ohne Berücksichtigung der Ersatzleistung mit 1.000 DM angesetzt worden sind, kann das Finanzamt die Steuerfestsetzung zu Ihren Lasten anpassen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12