
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie bei der Zusatzversorgung mit hohen Einbußen zu rechnen haben. Er ist auch verpflichtet, Sie darüber zu belehren, dass die Einbußen bei der Zusatzversorgung auf der angebotenen vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhen. Bezüglich der Höhe der drohenden Versorgungsnachteile muss Ihr Arbeitgeber Ihnen keine genauen Angaben machen. Gleiches gilt für versorgungsrechtliche Einzelheiten wie die Abgrenzung von Versorgungs- und Versicherungsrente. Hier ist es ausreichend, wenn er Sie an die Zusatzversorgungskasse verweist.