Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Nur in Ausnahmefällen sind Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen.

Grundsätzlich können Sie Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zivilprozess nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Begründet wird dies damit, dass die Kosten eines Zivilprozesses regelmäßig nicht zwangsläufig entstehen. Von dieser grundsätzlichen Vermutung wird in Einzelfällen jedoch immer wieder abgewichen, da der jeweilige Streitgegenstand und die Ursache des Streits berücksichtigt werden müssen. Ergeben sich die Kosten für einen Rechtsstreit danach zwangsläufig, so können Sie die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Ein Beispiel für zwangsläufige Aufwendungen sind Aufwendungen, die Ihnen bei einem Vaterschaftsprozess entstehen. Die Feststellung der Vaterschaft hat Gestaltungswirkung, da sie ein lebenslanges Verwandtschaftsverhältnis begründet, bzw. aufhebt, und zudem auch für andere Bereiche bindend wirkt. Dies führt für Sie zu einer Zwangsläufigkeit der Aufwendungen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12