Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Aufwendungen für Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf

Aufwendungen für eine höhere Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf sind keine Fortbildungskosten.

Machen Sie Aufwendungen für eine höhere Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf geltend, so sind diese Aufwendungen keine Fortbildungskosten und damit nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Fortbildungskosten sind nicht deshalb nicht gegeben, weil die Zusatzqualifikation für Ihren ausgeübten Beruf nicht notwendig sind. Ihre Aufwendungen können Sie allerdings als Sonderausgaben geltend machen.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12