Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Beträge für Umzugskosten erhöht

Seit Anfang des Jahres sind die Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen erhöht.

Die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen sind ab 1. Januar 2001 erhöht worden.

1. Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach § 9 Abs. 2 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) maßgebend ist, beträgt DM 2.581.

2. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 1 BUKG beträgt für Verheiratete 2.054 DM und für Ledige 1.027 DM.

Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in § 6 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BUKG bezeichnete weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten um 452 DM.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12