
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein. Voraussetzung ist dann jedoch, dass Sie umziehen, um die Fahrzeit zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte erheblich zu verkürzen. Das ist der Fall, wenn die Fahrzeitverkürzung mehr als eine Stunde beträgt. Damit ist die erhebliche Fahrzeitverkürzung neben dem Arbeitsplatzwechsel ein objektives und sachgerechtes Abgrenzungskriterium für die beruflich motivierte Veranlassung des Umzugs.
Haben Sie den Entschluss, der Fahrzeitverkürzung wegen umzuziehen, einmal gefasst, spielt eine spätere Überlagerung durch andere private Motive keine Rolle. Die Wahl einer Wohnung und die Entscheidung, ob der Lebenspartner ebenfalls Mieter der Wohnung wird, beruhen immer auf rein privaten Überlegungen.