Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Berufliche Veranlassung des Umzugs nach der Eheschließung

Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs jeweils getrennt zu prüfen.

Erfolgt ein Umzug von getrennten Wohnorten in eine gemeinsame Familienwohnung aufgrund der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs für jeden Ehegatten getrennt zu prüfen. Entscheidend dabei ist, dass bei dem Umzug für jeden eine arbeitstägliche Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde feststeht. Damit ist die berufliche Veranlassung belegt. Dann kommt dem Umstand, dass der Umzug zumindest von der Gründung des gemeinsamen Haushalts beeinflusst war, keinerlei Bedeutung zu.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12