
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sie sind vielmehr Sonderausgaben. Eine vorherige Berufsausbildung rechtfertigt es nicht, die Aufwendungen für ein Erststudium als Fortbildungskosten zu qualifizieren. Ein Erststudium ist immer als Berufsausbildung einzustufen.