Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.

Unterhalten Sie ein Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, sind die Aufwendungen dafür nicht nur bis maximal 1.250 Euro pro Jahr abziehbar, sondern in voller Höhe. Ob das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ist, kann nach verschiedenen Kriterien definiert werden. Dabei ist es nicht schon maßgeblich, dass Sie nicht selbstständig sind. Der "Mittelpunkt" kann nach räumlichen und zeitlichen Kriterien oder nach der Bedeutung der an den verschiedenen Orten ausgeübten Tätigkeit bestimmt werden. Letztlich kommt es auf das Gesamtbild der beruflichen Tätigkeit an.

Die folgende Tabelle gibt nochmals einen Überblick über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die Kosten für ein Arbeitszimmer:

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-91 drtm-bns 2025-03-12