
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Abfindungszahlungen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind in der Regel steuerfrei. Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist, dass es sich bei dem Arbeitsverhältnis um ein (fort-)bestehendes Arbeitsverhältnis handelt. Eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses erfüllt die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit hingegen nicht. Begründet wird dies damit, dass bei einem befristeten Arbeitsverhältnis keine vom Arbeitgeber veranlasste Beendigung des Dienstverhältnisses vorliegt.
Erhalten Sie eine Abfindung, mit der sowohl der Verlust des Arbeitsplatzes als auch die Dauer Ihrer Zugehörigkeit zur Firma Ihres Arbeitgebers ausgeglichen werden soll, muss gegebenenfalls durch eine Schätzung ermittelt werden, zu welchen Teilen eine Entschädigung für entgehende Einnahmen und zu welchen Teilen eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit gewährt wird.