
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Kontoführungsgebühren sind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn sie auf Gutschriften von Einnahmen aus dem Dienstverhältnis und auf beruflich veranlassten Überweisungen beruhen. Da oft schwer nachweisbar ist, ob für eine Überweisung ein beruflicher Anlass vorliegt, können die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten pauschal in einer Höhe von 16,00 Euro pro Jahr angesetzt werden. Werden Kosten mit einem höheren Betrag geltend gemacht, ist ein Einzelnachweise erforderlich. Diese Option könnte dennoch interessant sein, da in letzter Zeit viele Banken ihre Kontoführungsgebühren merklich erhöht haben.
Beruflich veranlasste Kontoführungsgebühren dürfen jedoch nicht mehr von Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Denn das würde den Ersatz von Werbungskosten bedeuten - und ein solcher ist nicht steuerfrei.