
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wenn Sie nicht der Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer unterliegen, können Sie trotzdem als Arbeitnehmer auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden. Ein solcher Antrag kann auch in einer abgegebenen Einkommensteuererklärung bestehen. Er ist bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahrs zu stellen, also beispielsweise für das Jahr 2001 bis 31. Dezember 2003. Dabei ist zu beachten, dass diese Frist eine gesetzliche Ausschlussfrist ist, die nicht verlängert werden kann - weder durch eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, noch durch einen Schätzungsbescheid.