
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Einmal mehr wurde von einem Finanzgericht entschieden, dass die Kosten eines Promotionsstudiums nach mehrjähriger Berufstätigkeit im Anschluss an ein berufsqualifizierendes Erststudium Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen. Voraussetzung ist, dass das Promotionsstudium mit dem Ziel einer anschließenden weiteren Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
Das Finanzgericht Berlin liegt damit auf einer Linie mit weiteren Finanzgerichten, während der Bundesfinanzhof bisher noch an seiner Auffassung, dass die Kosten eines Promotionsstudiums nur in Ausnahmefällen, nämlich den Fällen der Promotionsarbeitsverhältnisse, als Werbungskosten anerkannt werden, festhält. Die Finanzgerichte halten diese Auffassung aufgrund des gesellschaftlichen Wandels für überholt. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof reagiert, denn gegen das Urteil des Finanzgerichtes Berlin wurde Revision eingelegt.